- Nachtstromspeicher auf Erdgas umzurüsten ist technisch möglich, aber ein komplexes Projekt
- Zentralheizung mit Erdgas erfordert Gasnetz-Anschluss, Schornstein oder Abgasführung und einen Heizungsbauer
- Nachtstromspeicher werden in vielen Fällen einfach stillgelegt und durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzt
- Förderung durch die KfW (Zuschuss 458) für den Heizungstausch möglich (bis 70% der Investitionskosten)
- Reine „Umrüstung“ gibt es nicht: Es ist ein vollständiger Heizungstausch
Nachtspeicheröfen waren in den 1970er und 1980er Jahren weit verbreitet. Sie nutzten günstigen Nachtstrom, um Wärme in Speichersteinen zu akkumulieren und tagsüber abzugeben. Seit dem Wegfall des Nachtstromtarifs und steigenden Strompreisen rechnet sich das Modell nicht mehr.
Wer auf Erdgas umstellen möchte, sollte wissen, was das wirklich bedeutet. Eine direkte „Umrüstung“ des Speicherofens gibt es nicht, stattdessen handelt es sich um einen vollständigen Heizungstausch.
Was bedeutet „umrüsten“ auf Erdgas?
Ein Nachtstromspeicher ist ein eigenständiges elektrisches Gerät. Er lässt sich nicht in ein Gasgerät umbauen. „Umrüsten“ bedeutet in der Praxis: den alten Nachtstromspeicher demontieren und entsorgen, eine neue Gasheizungsanlage installieren und alle nötigen Infrastrukturen schaffen.
Das umfasst einen Gasnetz-Anschluss (falls noch keiner vorhanden), Gasleitung im Haus, einen Gaskessel, eine Abgasführung (Schornstein oder Abluftführung nach außen), ein Heizkörpersystem oder eine Fußbodenheizung sowie Regelung und Thermostate.
Für eine Wohnung, die bislang nur Nachtstromspeicher hatte, bedeutet das in der Regel einen erheblichen baulichen Aufwand und Kosten von 10.000–25.000 Euro oder mehr, je nach Größe und Zustand des Gebäudes.

Lohnt sich Erdgas heute noch?
Diese Frage ist berechtigt, denn Erdgas ist seit dem Ukraine-Krieg und den Gaspreiserhöhungen 2022 deutlich teurer geworden. Dazu kommt die CO2-Bepreisung, die Erdgas jährlich teurer macht. Für Neuinstallationen ist Erdgas aus wirtschaftlicher und klimapolitischer Sicht keine Empfehlung mehr.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt außerdem vor, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eine rein fossile Gasheizung erfüllt das nur mit einem Biogas-Anteil oder einer hybriden Lösung.
Alternativen zum Erdgas: Was heute sinnvoller ist
Luft-Wasser-Wärmepumpe: Bei gut gedämmten Gebäuden die beste Option. Hohe Effizienz, kombinierbar mit Photovoltaik und staatlich stark gefördert. Nachteil: Höhere Investitionskosten, schlechtere Performance bei sehr alten, schlecht gedämmten Gebäuden.
Pelletheizung: Erneuerbar, gut für Altbauten mit Schornstein geeignet, ähnliches Wärmegefühl wie konventionelle Heizung. Nachteil: Lagerraum für Pellets nötig.
Fernwärme: In städtischen Gebieten oft verfügbar, keine eigene Anlage nötig, Wartung minimal. Nachteil: Abhängigkeit vom Versorger und dessen Preisgestaltung.
Förderung beim Heizungstausch: zuständig ist die KfW
Wer Nachtstromspeicher durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme ersetzt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhebliche Zuschüsse bekommen. Wichtig zu wissen: Zuständig ist dafür die KfW mit dem Zuschuss 458 – nicht die BAFA. Die Heizungsförderung ist Anfang 2024 dorthin gewandert; die BAFA ist heute nur noch für Effizienz-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig.
Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen je nach Fall Boni: der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten Heizung), der Einkommensbonus (gestaffelt: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen). Kombiniert sind maximal 70 % möglich.
Bei den förderfähigen Höchstkosten lohnt der genaue Blick: 28.000 Euro gelten für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit. Im Mehrfamilienhaus ist es gestaffelt – 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Wichtig – und hier liegt der häufigste Denkfehler: Anders als früher musst du den Vertrag vor dem Antrag haben, nicht danach. Die KfW verlangt, dass du bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit deinem Fachbetrieb abgeschlossen hast, wenn du den Antrag stellst – dieser Vertrag muss allerdings eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. So bist du abgesichert, falls die Förderung nicht kommt.
Wer nach der alten Regel „erst Antrag, dann Handwerker“ vorgeht, kann den Antrag gar nicht stellen. Und wer ohne Bedingung beauftragt, riskiert die Förderung. Die aktuellen Details stehen bei der KfW; ein Energieberater hilft bei der Antragstellung.
Fazit
Einen Nachtstromspeicher „auf Erdgas umzurüsten“ gibt es nicht als einfache Lösung. Es handelt sich um einen vollständigen Heizungstausch, und wer diesen Schritt macht, sollte die aktuelle Gesetzeslage und Wirtschaftlichkeit im Blick haben. Wärmepumpen und Pelletheizungen sind heute in den meisten Fällen die besseren Alternativen zu Erdgas, mit höherer Förderung und besserer Langfrist-Wirtschaftlichkeit.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel kostet es, Nachtstromspeicher auszubauen?
Die Demontage und Entsorgung eines einzelnen Nachtstromspeichers kostet je nach Gewicht und Aufwand 200–500 Euro. Bei mehreren Geräten entsprechend mehr. Achte auf fachgerechte Entsorgung, da die Speichersteine Schadstoffe enthalten können.
Kann ich Nachtstromspeicher durch Infrarotheizungen ersetzen?
Ja, als Übergangslösung oder bei guter Gebäudedämmung. Infrarotheizungen sind einfach montierbar, haben aber ähnlich hohe Betriebskosten wie Direktstromheizungen. Für niedrige Heizkosten ist das keine Dauerlösung.
Muss ich Nachtstromspeicher beim Verkauf einer Wohnung austauschen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Austausch beim Verkauf, aber der Energieausweis zeigt die schlechte Effizienzklasse und beeinflusst den Verkaufswert. Viele Käufer verlangen Zugeständnisse im Preis oder den Austausch als Bedingung.
Gibt es eine Nutzungspflicht für Erneuerbare beim Tausch?
Ja. Das GEG schreibt seit 2024 vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt für Neuinstallationen, nicht automatisch für bestehende Anlagen. Beim Tausch muss die neue Anlage die Anforderung erfüllen.
