
Der moderne Hausbau steht unter doppeltem Druck. Die Energiegesetze für Gebäude ändern sich laufend – zuletzt wurde das Gebäudeenergiegesetz zum 29.07.2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgebaut, die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist dabei entfallen (Stand: September 2026). Und die Bauherren suchen nach Wärmequellen, die weniger von Strompreisen und Netzstabilität abhängen. An dieser Nahtstelle wird der alte Kachelofen mit modernem Heizeinsatz zu einem neuen Leben erweckt.
Speichermasse als physikalischer Vorteil
Ein Kachelofen funktioniert ganz anders als ein freistehender Kaminofen. Letzterer gibt die Wärme vor allem als Konvektionswärme ab. Der Kachelofen hat aber einen massiven Speicherkern aus Schamotte oder Speicherstein, der die Wärme der Verbrennung aufnimmt und über viele Stunden als milde Strahlungswärme an den Raum abgibt.
Ein moderner Grundofen hat Speicherzeiten von acht bis zwölf Stunden nach einer zweistündigen Abbrandphase. Die Kacheln geben die Wärme dabei überwiegend als gleichmäßige, milde Strahlungswärme ab. Für Niedrigenergie- und KfW-40-Häuser ist diese Eigenart interessant. Dort ist der Heizwärmebedarf gering, was aber klassische Feuerstätten mit hoher Nennwärmeleistung überdimensioniert erscheinen lässt. Ein genau angepasster Heizeinsatz für den Kachelofen mit geringer Nennleistung fügt sich besser in die Wärmebilanz ein und kann helfen, eine Überhitzung des Wohnraums zu vermeiden.
Technische Vorgaben an moderne Heizeinsätze
Bereits seit der zweiten Stufe der 1. BImSchV sind strenge Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vorgegeben. Ein Heizeinsatz darf nicht mehr als 40 mg Staub und maximal 1250 mg Kohlenmonoxid je m3 Abgas abgeben. Maßgeblich ist die Typprüfung des Herstellers, die belegt, dass das Gerät diese Werte unter Prüfbedingungen einhält; das Zertifizierungsprogramm DINplus fordert dieselben Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Für Kachelofeneinsätze schreibt die Verordnung zudem einen Mindestwirkungsgrad von 80 Prozent vor, was den Brennstoffverbrauch gegenüber älteren Geräten senken kann.
Wichtig bei der Auswahl sind auch die raumluftunabhängige Betriebsweise (RLU) mit DIBt-Zulassung, eine externe Verbrennungsluftzufuhr und eine automatische Verbrennungsluftsteuerung. Ob eine raumluftunabhängige Feuerstätte nötig ist, klärt der Schornsteinfeger anhand der 4-Pa-Messung: Überschreitet der Unterdruck durch die Lüftungsanlage diesen Wert, ist der gemeinsame Betrieb ohne RLU-Zulassung oder zusätzliche Sicherung (z. B. Verriegelungseinrichtung) in der Regel nicht zulässig. Dichte Gebäudehüllen mit kontrollierter Wohnraumlüftung können so einen gefährlichen Rückstau von Abgasen erzeugen – im ungünstigen Fall mit lebensgefährlicher Kohlenmonoxid-Konzentration im Raum, weshalb sich in gut gedämmten Neubauten zusätzlich ein CO-Warnmelder in Ofennähe empfiehlt.
Kombination mit Wärmepumpe und Photovoltaik
In hybriden Heizkonzepten übernimmt die Wärmepumpe die Grundlast, der Kachelofen wird an kalten Tagen zugeschaltet. So wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe genau dann gesenkt, wenn ihre Arbeitszahl bei tiefen Außentemperaturen zurückgeht. Beispiele demonstrieren, dass auch ein Kachelofen mit Wassertaschenmodul zur Warmwasserbereitung beitragen kann. Diese wasserführenden Einsätze geben je nach Bauart und Betriebsweise einen großen Teil der erzeugten Wärme an einen Pufferspeicher ab – ein Hersteller nennt rund 50–70 %, von dort wird das Heizsystem gespeist.
Wie ein Kachelofen in die energetische Planung eines Neubaus eingerechnet werden kann, klärt der Energieberater oder Planer im Einzelfall; die Feuerstätte muss außerdem die Anforderungen der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) erfüllen. So lässt sich der Kachelofen auch als Teil der Gesamtversorgung planen und nicht nur als schmückendes Beiwerk.
Planung im Neubau richtig angehen
Die Integration beginnt schon im Rohbau: Ein Grundofen bringt je nach Bauart ein hohes Gewicht mit, so dass die Statik des Aufstellortes rechtzeitig geklärt werden muss. Der Schornsteinquerschnitt richtet sich nach der Nennwärmeleistung des Heizeinsatzes und wird über eine Querschnittsberechnung ermittelt. Zuluftführung, Brandschutzabstände zu brennbaren Bauteilen, Lage des Verbindungsstücks zur Abgasanlage gehören zur Detailplanung.
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger prüft die Anlage vor der Inbetriebnahme und bescheinigt die Abnahme. Wer diese Dinge rechtzeitig mit Ofenbauer, Architekt und Haustechnikplaner abstimmt, erspart sich spätere Nachrüstungen und legt den Grundstein für eine Feuerstätte, die sowohl technisch als auch rechtlich langfristig Bestand hat.
